Der Entwurf für ein „Gesetz der Volksrepublik China für ausländische Investitionen“

  • Christian Atzler
  • Kai Schlender
  • Rebecka Zinser

Abstract

I. Einleitung

Das Recht betreffend ausländische Investitionen in die Volksrepublik China (VR China) steht vor einer umfassenden Reform: Die chinesische Regie­rung strebt an, die geltenden Regelungen, welche bisher über mehrere Gesetze und Bestimmungen verteilt sind, durch ein einheitliches, in einem Ge­setzeswerk niedergelegtes System abzulösen. Das Vorhaben steht in einem größeren Zusammenhang, in dem die chinesische Regierung mittels verschie­dener wirtschaftlicher Strukturreformen ein neues „Open Economic System” schaffen möchte. Wich­tiger Baustein hierzu soll die weitere Öffnung der chinesischen Wirtschaft zum Ausland sein.

Vorangetrieben hat dieses Reformprojekt nun das Handelsministerium, indem es im Januar die­ses Jahres einen Konsultationsentwurf zum „Ge­setz der Volksrepublik China für ausländische Investitionen“ (Entwurf) veröffentlichte .

Dieser Beitrag stellt diese und weitere vom Ent­wurf vorgesehene Änderungen vor. Er beginnt mit Ausführungen zur Definition des ausländischen In­vestors als Ausgangspunkt für die Abgrenzung von ausländischen und inländischen Investitionen (II.) sowie den Auswirkungen dieser Neuregelung auf die sogenannten „Variable Interest Entities“ (VIE) 200A(III.). Es folgt eine Beschreibung des künftigen Sys­tems der Durchführungsverbote und Durchfüh­rungsbeschränkungen (IV.), sowie der staatlichen Sicherheitsprüfung (V.). Anschließend gibt der Bei­trag einen Überblick zu den im Entwurf vorgesehe­nen Berichtspflichten für ausländische Investoren (VI.) sowie zu einigen Reaktionen auf den Entwurf aus der Konsultationsphase (VII.). Den Abschluss bildet ein Fazit, welches eine Einschätzung der zu erwartenden Änderungen in der Praxis bietet (VIII.).

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Veröffentlicht
2015-10-20
Rubrik
Aufsätze