Schmerzensgeld für Familienangehörige im Schadensfall nach taiwanesischem und deutschem Haftungsrecht – Ein Beispiel für "Emanzipation nach Rezeption"

  • Chi-Chou YEH

Abstract

Können Familienangehörige des Geschädigten eigene Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger geltend machen? Die Beantwortung dieser Frage fällt je nach Anwendung des Taiwanesischen oder Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs unterschiedlich aus. Zwar folgte das Taiwanesische Bürgerliche Gesetzbuch bei seinem Inkrafttreten im Jahr 1930 in Vielem den Regelungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs, übernahm aber bereits zugleich die Regelungen des Obligationenrechts der Schweiz, wonach den Angehörigen des Getöteten Schmerzensgeld gewährt wird. Im Zuge der Änderung des Taiwanesischen Haftungsrechts im Jahr 2000 wurde der Schutz gegen Verletzungen der familienrechtlichen Beziehungen weiter ausgedehnt. Der Verfasser analysiert eingehend den Inhalt und Umfang dieser Erweiterung, wobei die Schwerpunktsetzung auf Schmerzensgeldansprüchen von Familienangehörigen des Geschädigten liegt. Der Verfasser nimmt diese Analyse vor dem Hintergrund des Vergleichs der Rechtsordnungen zweier Länder vor, in denen abweichende Standards bzgl. sexueller Moralvorstellungen sowie der Bedeutung von Familienmitgliedschaft gelten. Gleichzeitig gibt er damit ein anschauliches Beispiel der Weiterentwicklung einer Rechtsordnung weg von ihrem Vorbildrecht.
Veröffentlicht
2016-10-26
Rubrik
Aufsätze