Zum Marktwirtschaftsstatus Chinas – Eine summarische Bestandsaufnahme des Diskussionsstands

  • Madeleine Martinek

Abstract

Im Jahr 2001 trat die Volksrepublik China der Welthandelsorganisation (WTO) bei. Innerhalb von 15 Jahren stieg China zu einem der wichtigsten Wirtschaftspartner für die EU auf. Doch strenge Beitrittsbedingungen in Form von Marktzugangsverpflichtungen bestimmen den Charakter und die Komplexität von Chinas Rolle in der WTO. Besondere Beachtung verdient hier das „Protokoll über den Beitritt der Volksrepublik China zur WTO“ (WTO-Beitrittsprotokoll), das neben der Festsetzung zusätzlicher Marktzugangsverpflichtungen auch die Grundlage dafür bildete, China die Behandlung als Marktwirtschaft in EU-Antidumpingverfahren zu versagen. Der entsprechende Passus im WTO-Beitrittsprotokoll lief am 11. Dezember 2016 aus. China will offiziell als Marktwirtschaft anerkannt werden und bewirkte im April 2017 die Errichtung eines Streitschlichtungspanels bei der WTO zur Klärung der Frage, ob die EU mit der in der Antidumping-Grundverordnung nach wie vor geltenden Regelung, China nicht als Marktwirtschaft zu behandeln, gegen WTO-Recht verstößt. Der vorliegende Beitrag bietet eine Bestandsaufnahme über den Diskussionsstand zur Frage der Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus an China und widmet sich den jüngsten Reformen im EU-Antidumpingrecht.

Veröffentlicht
2017-11-18
Rubrik
Kurze Beiträge