Die chinesische Völkerrechtslehre und ihr postkoloniales Erbe: 1979–1993

  • Lucas Brang

Abstract

Der wissenschaftlichen Debatte um die chinesische Stellung zum Völkerrecht mangelt es an einer historischen Fundierung. Während einerseits die rechtspolitischen Entwicklungen der Jahrzehnte nach dem Ende des kalten Krieges ahistorisch überhöht und absolut gesetzt werden, tendieren jüngere historische Darstellungen umgekehrt dazu, eine vermeintlich skeptische und formalistische chinesische Haltung zum Völkerrecht aus den demütigenden Erfahrungen der Ungleichen Verträge herzuleiten. Die maoistische Ära und die darauffolgende Reformdekade der 1980er Jahre werden dagegen mit einem auffälligen Schweigen belegt. Dieser Beitrag kritisiert diese Form des historischen Extrapolierens und analysiert dagegen die achtziger Jahre als eine Ära, die personell, institutionell und konzeptionell konstitutiv für die professionelle Identität der chinesischen Völkerrechtswissenschaft war – und deren genuiner Internationalismus zu einer Neubewertung der chinesischen Position anhält. Der Niedergang des Internationalismus der Dritten Welt nach 1989 gibt daher nicht nur Anstoß zu der Frage, welche bleibende Rolle dieses postkoloniale Erbe der achtziger Jahre für die heutige chinesische Position spielt; er lädt auch zu einer kritischen Reflexion der jüngeren Dynamiken der Völkerrechtsordnung insgesamt, einschließlich der chinesischen Stellung darin, ein.

Veröffentlicht
2018-12-05
Rubrik
Aufsätze