Die Kodifikation der Vertragsfreiheit im chinesischen, deutschen und europäischen Zivilrecht: Tagungsbericht zur 6. Deutsch-Chinesischen Tagung am 26./27. Juli 2018 in Freiburg i. Br.

  • Vincent Winkler

Abstract

Die Kodifikation des chinesischen Zivilgesetzbuchs hat 2017 mit dem Allgemeinen Teil (ATZR) begonnen und wird 2020 durch die Kodifikation der Bücher zum Vertragsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht fortgesetzt. Im Allgemeinen Teil hat der chinesische Gesetzgeber grundlegende Prinzipien für das chinesische Privatrecht, insbesondere das Vertragsrecht, gefasst, die die weitere Ausgestaltung des Privatrechts prägen können. Die Deutsch-Chinesische Tagung am 26. und 27. Juli 2018 in Freiburg hat daher diese Grundprinzipien und ihre Bedeutung für das Vertragsrecht in den Mittelpunkt einer rechtsvergleichenden Auseinandersetzung gerückt. An der Tagung beteiligten sich Vertreter der chinesischen und der deutschen Rechtswissenschaft. Organisiert wurde sie gemeinsam von Prof. Dr. Claudia Schubert, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Jan von Hein, Inhaber des Lehrstuhls für ausländisches und internationales Privatrecht und Prof. Dr. Yuanshi BU, LL. M. (Harvard), Inhaberin des Lehrstuhls für Internationales Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Ostasien, beide an der Albert-Ludwigs- Universität Freiburg. Die chinesische Delegation leiteten Prof. Dr. HUANG Hui von der Universität für Luft- und Raumfahrt Peking und Prof. Dr. ZHANG Shuanggen von der Peking-Universität. Die Tagung zielt auf eine Verstetigung des wissenschaftlichen Austauschs zwischen deutschen und chinesischen Zivilrechtswissenschaftlern und wurde durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und das Konfuzius-Institut gefördert.

Veröffentlicht
2018-12-05
Rubrik
Tagungsberichte