Die Parteiautonomie und deren Beschränkung bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts für die zivilen Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug

  • Xiaozhe ZHU

Abstract

Der aus § 8 Zivilrechtsgrundsätze entnommene § 12 AT des ZGB hält am absoluten Territorialitätsprinzip fest, das in der Lehre und Rechtsanwendung stark kritisiert wird. Dies spiegelt die herkömmliche Betonung der Souveränität wider. Der Meinung des Gesetzgebers nach wird dieses Problem aber in der Rechtsanwendung durch das vorrangige chinesische Gesetz zum Internationalen Privatrecht (IPRG) beseitigt. Chinas IPRG stellt einerseits fest, dass die Parteien vor oder nach dem Zustandekommen des Rechtsverhältnisses durch Privatautonomie das anwendbare Recht wählen können. Während der Kreis der wählbaren Rechte herkömmlich nach ihrer „substanziellen Verbindung“ zum Sachverhalt bestimmt wurde, wird nunmehr der Grundsatz der freien Rechtswahl in § 7 der Erläuterung des Obersten Volksgerichts bestätigt. Andererseits wird die Parteiautonomie zum Beispiel durch Eingriffsnormen, den ordre public und den Verbraucherschutz beschränkt.

Veröffentlicht
2019-06-19
Rubrik
Aufsätze