Die Revision des chinesischen Gesellschaftsrechts in 2013: „Fünf Keine“ zur Erhöhung der Attraktivität von GmbH und AG oder Spiel mit dem Vertrauen des Rechtsverkehrs?

  • Knut Benjamin Pißler

Abstract

I. Einleitung

Der Ständige Ausschuss des 12. Nationalen Volkskongresses hat auf seiner 6. Sitzung am 28.12.2013 die Revision des „Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China“ (GesG) beschlossen. Es handelt sich um die vierte Revision seit das Gesetz in 1993 verabschiedet worden war (GesG 1993). Die letzte Änderung datiert auf 2005 (GesG 2005).
Anders als bei den Revisionen zuvor, wurde das Gesetz nicht durch einen Beschluss geändert, der allein das Gesellschaftsgesetz zum Gegenstand hatte. Vielmehr hat der Ständige Ausschuss die Änderungen zusammen mit insgesamt sieben Gesetzen beschlossen.
Die Änderungen sind am 1.3.2014 in Kraft getreten.

II. Überblick über die Änderungen

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Veröffentlicht
2014-01-01
Rubrik
Kurze Beiträge