Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem vorhersehbaren und geordneten Konkursverfahren in China? Neue Anwendungsbestimmungen des Obersten Volksgerichts zum Unternehmenskonkursgesetz der VR China

  • Elske Fehl-Weileder

Abstract

I. Einleitung 1

Zu dem am 01.06.2007 in Kraft getretenen Un­ternehmenskonkursgesetz der VR China sollten ursprünglich bereits im Jahr 2010 umfassende Aus­legungsanweisungen durch das Oberste Volksge­richt (OVG) veröffentlicht werden. Auch im Jahr 2011 waren jedoch noch keine umfassenden Aus­legungsanweisungen in Sicht, sondern wurden bis dahin „nur“ einige justizielle Interpretationen zu einzelnen Bereichen des neuen Gesetzes ausgege­ben. Damals wurde mit der Veröffentlichung der umfassenden Auslegungsanweisungen, für die es seinerzeit bereits einen 300 Artikel umfassenden Entwurf gab, „in den nächsten zwei bis drei Jah­ren“ gerechnet. 5 Auch diese Prognose hat sich je­doch bis dato nicht bewahrheitet, die umfassenden Auslegungsanweisungen stehen nach wie vor aus. Immerhin hat das OVG aber zwischenzeitlich recht ausführliche „Bestimmungen zu einigen Fragen der Anwendung des Unternehmenskonkursgesetzes“ verabschiedet, 6 die zu einigen wichtigen Aspekten des „eröffneten“ Konkursverfahrens, also des Kon­kursverfahrens nach Annahme des Konkursantrags durch das Gericht, weiterführende Handlungsan­weisungen geben.

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Veröffentlicht
2014-10-01
Rubrik
Aufsätze