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Zeitschrift für Chinesisches Recht
2024-09-02T10:24:42+02:00
Knut Benjamin Pißler
pissler@mpipriv.de
Open Journal Systems
Die Anfänge der vierteljährlich erscheinenden ZChinR reichen bis in das Jahr 1994 zurück. Ihren heutigen Namen trägt die Publikation seit 2004. Sie ist die einzige fortlaufende deutschsprachige Publikation zum chinesischen Recht. In der ZChinR werden ausführliche Berichte und Analysen unter der Rubrik „Aufsätze“ veröffentlicht. Aktuelle Rechtsentwicklungen erscheinen unter „Kurze Beiträge“. In der Rubrik „Dokumentationen“ finden sich Übersetzungen der wichtigsten neuen chinesischen Gesetze. Außerdem veröffentlicht die ZChinR regelmäßig Tagungsberichte und Rezensionen von Büchern zum chinesischen Recht.
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In Memory of Professor Ernst-Joachim Mestmäcker
2024-08-27T14:51:41+02:00
Xiaoye Wang
zchinr@dcjv.org
<p>On April 26, Dr. Dong Yiliang, who is living in Hamburg, Germany, told me that Professor Mestmäcker had passed away on April 22 at the age of 97. With deep grief, I couldn’t help thinking of my experiences with him since 1988. Yes, I was very lucky to have had Mestmäcker as my academic mentor for more than 30 years. I have been very grateful, as his great thinking on competition law and policy has been the guiding light for my academic research and has left a deep imprint on my academic carrier.</p>
2024-09-02T00:00:00+02:00
Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
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Die Revision des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2023: Mehr staatliche Kontrolle und neue Regelungsbereiche
2024-08-27T14:55:48+02:00
Knut Benjamin Pißler
pissler@mpipriv.de
<p>Mit Wirkung zum 5.9.2024 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses am 29.12.2023 eine Revision des 2016 verabschiedeten Gemeinnützigkeitsgesetzes vorgenommen. Die Revision schreibt den Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas im Gemeinnützigkeitssektor fest und sieht Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht bei einer Annahme von Spenden aus dem Ausland und bei einer Zusammenarbeit zwischen chinesischen Organisationen und ausländischen natürlichen Personen oder Organisationen vor. Änderungen bei den Behördenzuständigkeiten dürften zu einer strengeren Kontrolle über gemeinnützige Aktivitäten führen. Neu in den Regelungsbereich des Gesetzes aufgenommen wurden Spendensammlungen durch private Hilfsgesuche, die über Plattformen im Internet verbreitet werden. Bei Spendensammlungen gemeinnütziger Organisationen über das Internet werden Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen. Umfassender reguliert sind außerdem die Aufgaben und Pflichten, wenn gemeinnützige Organisationen, die die Befähigung zur öffentlichen Spendensammlung haben, für andere Organisationen oder natürliche Personen, die diese Befähigung nicht haben, Spendensammlungen durchführen. Neue Regelungen gibt es außerdem zur gemeinnützigen Nothilfe, d. h. für die Beteiligung von Gemeinnützigkeitsorganisationen an der Bewältigung von Katastrophen oder an der Bekämpfung von Pandemien. Schließlich ist eine bemerkenswerte Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren zur gemeinnützigen Treuhand festzustellen, bei der sich das federführende Organ für eine stärkere Rolle der gemeinnützigen Treuhand einsetzte, während die übrigen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten in dieser Hinsicht skeptisch waren, sodass von umfassenderen Änderungen nur eine Neuregelung in der verabschiedeten Einzelnovelle blieb.</p>
2024-09-02T00:00:00+02:00
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Gemeinnützigkeitsgesetz der Volksrepublik China (Revision 2023)
2024-08-30T11:14:00+02:00
Johanna Holbig
zchinr@dcjv.org
Knut Benjamin Pißler
pissler@mpipriv.de
<p>Verabschiedet am 16.3.2016 auf der 4. Sitzung des 12. Nationalen Volkskongresses; revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Revision des ,Gemeinnützigkeitsgesetzes der Volksrepublik China‘“ der 7. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses vom 29.12.2023.</p>
2024-09-02T00:00:00+02:00
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Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China (Revision 2023)
2024-08-30T11:14:53+02:00
Nils Klages
zchinr@dcjv.org
Knut Benjamin Pißler
pissler@mpipriv.de
<p>Verabschiedet am 29.12.1993 von der 5. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 8. Nationalen Volkskongresses; zum ersten Mal revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Änderung des ‚Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China’“ der 13. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 9. Nationalen Volkskongresses am 25.12.1999; zum zweiten Mal revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Änderung des ‚Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China’“ der 11. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 10. Nationalen Volkskongresses vom 28.8.2004; zum ersten Mal neugefasst durch die 18. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 10. Nationalen Volkskongresses am 27.10.2005; zum dritten Mal revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Revision von sieben Gesetzen wie etwa des ‚Gesetzes der Volksrepublik China zum Schutz der Meeresumwelt‘“ der 6. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 12. Nationalen Volkskongresses am 28.12.2013; zum vierten Mal revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Änderung des ‚Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China’“ der 6. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses am 26.10.2018; zum zweiten Mal neugefasst durch die 7. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses am 29.12.2023.</p>
2024-09-02T00:00:00+02:00
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Kanzleien mit einer Mitgliedschaft in der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung e.V.
2024-08-27T15:25:12+02:00
Die Redaktion
zchinr@dcjv.org
2024-09-02T00:00:00+02:00
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