Zeitschrift für Chinesisches Recht
//www.zchinr.org/index.php/zchinr
Die Anfänge der vierteljährlich erscheinenden ZChinR reichen bis in das Jahr 1994 zurück. Ihren heutigen Namen trägt die Publikation seit 2004. Sie ist die einzige fortlaufende deutschsprachige Publikation zum chinesischen Recht. In der ZChinR werden ausführliche Berichte und Analysen unter der Rubrik „Aufsätze“ veröffentlicht. Aktuelle Rechtsentwicklungen erscheinen unter „Kurze Beiträge“. In der Rubrik „Dokumentationen“ finden sich Übersetzungen der wichtigsten neuen chinesischen Gesetze. Außerdem veröffentlicht die ZChinR regelmäßig Tagungsberichte und Rezensionen von Büchern zum chinesischen Recht.
de-DE
Zeitschrift für Chinesisches Recht
1613-5768
<ul> <li class="show">Mit der Annahme zur Veröffentlichung in der ZChinR überträgt der Autor der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung in Gemeinschaft mit dem Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft und dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht an seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung i.S.d. § 38 Abs. 1 UrhG. Das schließt insbesondere den Abdruck in der Printausgabe der Zeitschrift und die elektronische Publikation im Internet durch die Herausgeber ein.</li> <li class="show">Der Autor behält das Recht, ein Jahr nach Erstveröffentlichung in der ZChinR und unter ausdrücklichem Hinweis an geeigneter Stelle auf die Erstveröffentlichung, seinen Beitrag in einem institutionellen Repositorium seiner Forschungseinrichtung oder auf seiner persönlichen Homepage online verfügbar zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient.</li> <li class="show">Der Autor behält ferner das Recht, von seinem Beitrag einzelne Kopien anzufertigen und z.B. per Post oder E-Mail zu verschicken, sofern dies zu seinem persönlichen Gebrauch oder dem von Wissenschaftskollegen geschieht.</li> </ul>
-
Verfassungsstellung des Privatunternehmers in China – eine historische Betrachtung
//www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2223
<p>Da Privatunternehmer in China zurzeit etwas beunruhigt sind, ist es an der Zeit, deren Verfassungsstellung zu klären. Dabei empfiehlt sich eine historische Betrachtung. Unter dem Gemeinsamen Programm wurde der Privatunternehmer unter Vorbehalt geschützt. Die 1954er-Verfassung sah Nutzung, Einschränkung und Umwandlung der Privatunternehmen vor und duldete Privatwirtschaft nur so lange, bis sie aus der politischen Landschaft verschwinden würde. Da die Umwandlung der kapitalistischen Industrie und des kapitalistischen Handels in die verschiedenen Formen der staatskapitalistischen Wirtschaft 1956 bereits als vollendet galt, verbot die 1975er-Verfassung Ausbeutung aller Art. Diese Regelung wurde in der 1978er-Verfassung weitgehend beibehalten. Unter der geltenden 1982er-Verfassung ist das Privatunternehmertum stufenweise aufgewertet worden. Der Gesetzgeber hat auch den Grundrechtsschutz konkretisiert. Im Hinblick auf ihren wertvollen sozialen Beitrag ist damit zu rechnen, dass die hohe Verfassungsstellung des Privatunternehmers Bestand haben wird.</p>
Libin XIE
Copyright (c) 2023 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
2023-06-09
2023-06-09
30 1
5–13
5–13
-
Xi Jinping und die Rechtswissenschaft: Eine nicht nur empirische Untersuchung des Xi-Jinping-Rechtsdenkens
//www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2225
<p>In Xi Jinpings „neuer Ära“ durchläuft die chinesische Rechtswissenschaft eine tiefgehende Verwandlung. Das „Xi-Jinping- Denken über die Rechtsherrschaft“ (习近平法治思想, nachfolgend „XJP-Rechtsdenken“), welches im November 2020 offiziell verkündet wurde, dominiert mittlerweile die rechtswissenschaftlich-akademischen Veröffentlichungen, Institutionen sowie Bildung in China. Der vorliegende Beitrag unterzieht die Transformation der chinesischen juristischen Forschung und Lehre unter Xi einer kritischen empirischen, sowohl quantitativen als auch qualitativen, Betrachtung.</p> <p>Xi selbst hat einen akademischen juristischen Hintergrund. Allerdings erwarb er seinen Doktor der Rechtswissenschaft an der Tsinghua-Universität, während er in Vollzeit als Gouverneur der Provinz Fujian fungierte. Zudem beschreibt XJPRechtsdenken nicht (nur) Xis persönliches juristisches Gedankengut, sondern vielmehr die offizielle Ideologie des chinesischen Parteistaates in rechtlichen Fragen. Viele externe Beobachter behaupten Wang Huning, den ehemaligen Rechtsdekan der Fudan- Universität, als „Ideologiezar“ und „Gehirn“ hinter dem XJP-Rechtsdenken. Eine entscheidendere Rolle spielen jedoch die oft übersehenen „politischen Rechtsgelehrten“ wie z. B. Zhang Wenxian, Wang Xigen oder Huang Wenyi. Sie halten gleichzeitig Rechtsprofessuren und wichtige Positionen im Wissenschaftsmanagement des Parteistaates, das Einfluss auf individuelle Forscher wie auch Institutionen ausübt, beispielsweise durch die Entscheidung über Fördermittel oder die Genehmigung von Lehrmaterialien.</p> <p>Der Einfluss der offiziellen Seite auf die chinesische Rechtswissenschaft offenbart sich zunächst in der akademischen Veröffentlichungstätigkeit. Erstens reagiert die juristische Forschung in China umgehend auf personelle Veränderungen im Parteistaat: Seit 2013 haben Publikationen zum XJP-Rechtsdenken beinahe exponentiell zugenommen. Allein 2021, in dem auf die offizielle Verkündung des XJP-Rechtsdenkens folgenden Jahr, hat sich ihre Zahl verfünffacht. Im Gegensatz dazu haben neue Veröffentlichungen zu den Rechtstheorien von Xis Vorgängern seit 2014 stark abgenommen und sind z. T. auf null gefallen. Zweitens folgen chinesische Juristen bereitwillig den terminologischen Verschiebungen im offiziellen Diskurs. Als Xi 2017 die neue Ära verkündete, nahmen Rechtswissenschaftler diesen Begriff umgehend auf und nutzten ihn zum Framing ihrer Publikationen. Das Gleiche passierte nach der Verkündung des XJP-Denkens „über die Rechtsherrschaft“ 2021, als die Autoren ihre Begriffswahl umgehend dem neuen Duktus anpassten.</p> <p>Ein weiteres zentrales Standbein des XJP-Rechtsdenkens ist seine Institutionalisierung, z. B. durch die Neuausrichtung der Chinesischen Juravereinigung oder durch die Gründung von Forschungszentren.</p> <p>Am bedeutendsten erscheint jedoch Xis Einfluss auf die juristische Bildung, denn die jetzige Bildung prägt das künftige Verständnis der Rechtsherrschaft durch die junge Generation. Seit 2021/22 müssen alle Studenten der Rechtswissenschaft und verwandter Fächer Pflichtkurse im XJP-Rechtsdenken belegen. Zudem sollen Xis Gedanken sämtliche Jurakurse in allen Rechtsgebieten „durchdringen“. Gleiches gilt für die juristische Berufsaus- und -weiterbildung. Die Umsetzung dieser Veränderungen in der Ausbildung verlangt, dass auch die Ausbilder selbst Xis Denken hinreichend kennen. Daher werden alle Rechtsprofessoren und -dozenten „gebeten“, Fortbildungskurse im XJP-Rechtsdenken zu belegen und sogar eine Prüfung darin abzulegen. Dies soll Rechtslehrer wie auch -schüler in „feste Gläubige“, „vertiefte Lerner“, „aktive Verbreiter“, und „vorbildhafte Umsetzer“ von Xis juristischer Ideologie verwandeln. Zusätzlich zielt Xi auf die Bekanntmachung seines Rechtsdenkens durch pufa (普法), die Verbreitung von juristischen Grundkenntnissen in der allgemeinen Bevölkerung.</p> <p>Die hiesige empirische Analyse zeigt: Die chinesische akademische Rechtswissenschaft ist viel politisierter als ihre Pendants in liberal-konstitutionalistischen Rechtsordnungen. In Xis „neuer Ära“ nämlich werden das Recht und die Wissenschaft – und darum auch die Rechtswissenschaft – mit der bzw. in die Politik „integriert“. Daher spiegelt sich Xis überragende persönliche Machtstellung, in Verbindung mit seiner expliziten Betonung rechtlicher Fragestellungen, unmittelbar in der überragenden wissenschaftlichen Stellung des XJP-Rechtsdenkens in der gegenwärtigen chinesischen Jurisprudenz wider.</p>
Philipp Renninger
Copyright (c) 2023 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
2023-06-09
2023-06-09
30 1
14–47
14–47
-
Antimonopolgesetz der Volksrepublik China
//www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2227
<p>Am 30.8.2007 auf der 29. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 10. Nationalen Volkskongresses verabschiedet; am 24.6.2022 auf der 35. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Revision des ,Antimonopolgesetzes der Volksrepublik China“‘.</p>
Antonia Minte Zoë Nagel
Knut Benjamin Pißler
Friederike Röcklebe
Katharina Schledt
Ben Schmidt
Lisa Maria Schütt
Copyright (c) 2023 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
2023-06-09
2023-06-09
30 1
48–64
48–64
-
Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Zuständigkeit für Zivil- und Handelssachen mit Außenberührung
//www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2229
<p>Die „Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Zuständigkeit für Zivil- und Handelssachen mit Außenberührung“ sind auf der 1.872. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 16.8.2022 verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht [und] vom 1.1.2023 an angewandt.</p> <p>Oberstes Volksgericht<br>14.11.2022</p>
Antonia Minte Zoë Nagel
Knut Benjamin Pißler
Friederike Röcklebe
Katharina Schledt
Ben Schmidt
Lisa Maria Schütt
Copyright (c) 2023 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
2023-06-09
2023-06-09
30 1
65–67
65–67
-
Kanzleien mit einer Mitgliedschaft in der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung e.V.
//www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2231
Die Redaktion
Copyright (c) 2023 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
2023-06-09
2023-06-09
30 1
68–70
68–70