Zeitschrift für Chinesisches Recht //www.zchinr.org/index.php/zchinr Die Anfänge der vierteljährlich erscheinenden ZChinR reichen bis in das Jahr 1994 zurück. Ihren heutigen Namen trägt die Publikation seit 2004. Sie ist die einzige fortlaufende deutschsprachige Publikation zum chinesischen Recht. In der ZChinR werden ausführliche Berichte und Analysen unter der Rubrik „Aufsätze“ veröffentlicht. Aktuelle Rechtsentwicklungen erscheinen unter „Kurze Beiträge“. In der Rubrik „Dokumentationen“ finden sich Übersetzungen der wichtigsten neuen chinesischen Gesetze. Außerdem veröffentlicht die ZChinR regelmäßig Tagungsberichte und Rezensionen von Büchern zum chinesischen Recht. de-DE <ul> <li class="show">Mit der Annahme zur Veröffentlichung in der ZChinR überträgt der Autor der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung in Gemeinschaft mit dem Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft und dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht&nbsp;an seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung i.S.d. § 38 Abs. 1 UrhG. Das schließt insbesondere den Abdruck in der Printausgabe der Zeitschrift und die elektronische Publikation im Internet durch die Herausgeber ein.</li> <li class="show">Der Autor behält das Recht, ein Jahr nach Erstveröffentlichung in der ZChinR und unter ausdrücklichem Hinweis an geeigneter Stelle auf die Erstveröffentlichung, seinen Beitrag in einem institutionellen Repositorium seiner Forschungseinrichtung oder auf seiner persönlichen Homepage online verfügbar zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient.</li> <li class="show">Der Autor behält ferner das Recht, von seinem Beitrag einzelne Kopien anzufertigen und z.B. per Post oder E-Mail zu verschicken, sofern dies zu seinem persönlichen Gebrauch oder dem von Wissenschaftskollegen geschieht.</li> </ul> pissler@mpipriv.de (Knut Benjamin Pißler) micheel@mpipriv.de (David Schröder-Micheel) Mon, 02 Sep 2024 10:24:42 +0200 OJS 3.1.2.1 http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss 60 In Memory of Professor Ernst-Joachim Mestmäcker //www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2306 <p>On April 26, Dr. Dong Yiliang, who is living in Hamburg, Germany, told me that Professor Mestmäcker had passed away on April 22 at the age of 97. With deep grief, I couldn’t help thinking of my experiences with him since 1988. Yes, I was very lucky to have had Mestmäcker as my academic mentor for more than 30 years. I have been very grateful, as his great thinking on competition law and policy has been the guiding light for my academic research and has left a deep imprint on my academic carrier.</p> Xiaoye Wang Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht //www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2306 Mon, 02 Sep 2024 00:00:00 +0200 Die Revision des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2023: Mehr staatliche Kontrolle und neue Regelungsbereiche //www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2308 <p>Mit Wirkung zum 5.9.2024 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses am 29.12.2023 eine Revision des 2016 verabschiedeten Gemeinnützigkeitsgesetzes vorgenommen. Die Revision schreibt den Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas im Gemeinnützigkeitssektor fest und sieht Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht bei einer Annahme von Spenden aus dem Ausland und bei einer Zusammenarbeit zwischen chinesischen Organisationen und ausländischen natürlichen Personen oder Organisationen vor. Änderungen bei den Behördenzuständigkeiten dürften zu einer strengeren Kontrolle über gemeinnützige Aktivitäten führen. Neu in den Regelungsbereich des Gesetzes aufgenommen wurden Spendensammlungen durch private Hilfsgesuche, die über Plattformen im Internet verbreitet werden. Bei Spendensammlungen gemeinnütziger Organisationen über das Internet werden Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen. Umfassender reguliert sind außerdem die Aufgaben und Pflichten, wenn gemeinnützige Organisationen, die die Befähigung zur öffentlichen Spendensammlung haben, für andere Organisationen oder natürliche Personen, die diese Befähigung nicht haben, Spendensammlungen durchführen. Neue Regelungen gibt es außerdem zur gemeinnützigen Nothilfe, d. h. für die Beteiligung von Gemeinnützigkeitsorganisationen an der Bewältigung von Katastrophen oder an der Bekämpfung von Pandemien. Schließlich ist eine bemerkenswerte Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren zur gemeinnützigen Treuhand festzustellen, bei der sich das federführende Organ für eine stärkere Rolle der gemeinnützigen Treuhand einsetzte, während die übrigen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten in dieser Hinsicht skeptisch waren, sodass von umfassenderen Änderungen nur eine Neuregelung in der verabschiedeten Einzelnovelle blieb.</p> Knut Benjamin Pißler Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht //www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2308 Mon, 02 Sep 2024 00:00:00 +0200 Gemeinnützigkeitsgesetz der Volksrepublik China (Revision 2023) //www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2310 <p>Verabschiedet am 16.3.2016 auf der 4. Sitzung des 12. Nationalen Volkskongresses; revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Revision des ,Gemeinnützigkeitsgesetzes der Volksrepublik China‘“ der 7. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses vom 29.12.2023.</p> Johanna Holbig, Knut Benjamin Pißler Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht //www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2310 Mon, 02 Sep 2024 00:00:00 +0200 Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China (Revision 2023) //www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2312 <p>Verabschiedet am 29.12.1993 von der 5. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 8. Nationalen Volkskongresses; zum ersten Mal revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Änderung des ‚Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China’“ der 13. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 9. Nationalen Volkskongresses am 25.12.1999; zum zweiten Mal revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Änderung des ‚Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China’“ der 11. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 10. Nationalen Volkskongresses vom 28.8.2004; zum ersten Mal neugefasst durch die 18. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 10. Nationalen Volkskongresses am 27.10.2005; zum dritten Mal revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Revision von sieben Gesetzen wie etwa des ‚Gesetzes der Volksrepublik China zum Schutz der Meeresumwelt‘“ der 6. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 12. Nationalen Volkskongresses am 28.12.2013; zum vierten Mal revidiert aufgrund des „Beschlusses zur Änderung des ‚Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China’“ der 6. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses am 26.10.2018; zum zweiten Mal neugefasst durch die 7. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses am 29.12.2023.</p> Nils Klages, Knut Benjamin Pißler Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht //www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2312 Mon, 02 Sep 2024 00:00:00 +0200 Kanzleien mit einer Mitgliedschaft in der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung e.V. //www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2314 Die Redaktion Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht //www.zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2314 Mon, 02 Sep 2024 00:00:00 +0200