ISSN:1613-5768
eISSN:2366-7125
Einreichung von Beiträgen
Manuskripte in deutscher oder englischer Sprache zu den Themengebieten der Zeitschrift, die unter Berücksichtigung der nachstehenden Hinweise angeboten werden, sind jederzeit willkommen. Einreichungen werden einem Peer-Review-Verfahren unterzogen und im Falle der Annahme von der Zeitschriftenredaktion sorgfältig endredigiert.
Erklärung und Überprüfung der Originalität bei Einreichung
Bei Einsendung eines Manuskriptes geben Sie bitte eine Erklärung ab,
- ob das eingereichte Manuskript in identischer oder überarbeiteter Fassung bereits anderweitig veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurde (gilt auch für Manuskriptfassungen in anderen Sprachen),
- dass Sie als Autor:in das Manuskript selbstständig angefertigt haben, Zitate als solche gekennzeichnet sind und alle verwendeten Quellen aufgeführt werden,
- dass Sie einer eventuellen Originalitätsprüfung durch die Redaktion (auch mithilfe von Plagiatserkennungssoftware) zustimmen,
- inwieweit Sie für die Erstellung des Beitrags KI-basierte Technologien eingesetzt haben.
Richtlinien für Autor:innen
- Einsendung: Beiträge bitte stets auch in elektronischer Fassung an zchinr@dcjv.org als Word-Dokument schicken.
- Bitte die Zitieranleitung beachten und in Haupttext und Fußnoten keine automatisierten Formatierungen verwenden (betrifft Überschriften, Nummerierungen, Silbentrennung, Absatzeinzüge usw.).
- Umfang der Beiträge: Bitte hinsichtlich des Umfangs der Beiträge in den Kategorien Aufsätze, kurze Beiträge, Buchbesprechungen und Tagungsberichte an vorangegangenen Heften der ZChinR orientieren. Als Faustregel kann gelten, dass Abhandlungen in kurzen Beiträgen bis rund 20.000 Zeichen und in Aufsätze bis rund 150.000 Zeichen umfassen können (jeweils inklusive Fußnoten und Leerzeichen).
- Redaktionelle Bearbeitung: Die Redaktion behält sich grundsätzlich vor, soweit erforderlich die Zitierweise anzupassen und den Text redaktionell zu bearbeiten.
- Die Zeitschrift präferiert Originalbeiträge, veröffentlicht aber in Einzelfällen nach Absprache auch bereits publizierte Texte. Die für eine Zweitveröffentlichung erforderlichen urheberrechtlichen Zustimmungen sind von den Autoren einzuholen.
Urheber- und Verlagsrechte
Die Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen Einzelbeiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz (oder den entsprechenden Creative-Commons-Lizenzen) zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung der Zeitschrift oder bei Open-Access-Beiträgen der Autor:innen.
Creative-Commons-Lizenzen basieren auf Standard-Lizenzverträgen, die von der Non-Profit-Organisation Creative Commons angeboten werden, um Fragen zur Nachnutzbarkeit der urheberrechtlich geschützten Inhalte zu klären und im Sinne des Open-Access-Gedankens die Verbreitung der kreativen Inhalte rechtskonform zu fördern.
Rechtseinräumung und Publikationsvereinbarung
Mit der Annahme zur Veröffentlichung übertragen die Autor:innen der Zeitschrift an dem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen.
Auf Veranlassung der Schriftleitung schließen die Autor:innen mit der Herausgeberin eine Publikationsvereinbarung, aus der sich weitere Einzelheiten ergeben. Ein Formular mit dem Text der Vereinbarung kann hier zur Information heruntergeladen werden.