Die Verordnung zur Verwaltung der Kreditauskunftsbranche
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2015.141-143Abstract
Seit 12002 gibt es in der Volksrepublik China Bestrebungen, ein umfassendes Auskunftssystem zur Kreditwürdigkeit von Unternehmen und zunehmend auch Einzelpersonen aufzubauen. Im Rahmen dieser Bestrebungen und zur Regulierung der Kreditauskunftsbranche an sich wurden in den vergangenen zwei Jahren neue Bestimmungen erlassen. Hintergrund sind Änderungen im Unternehmensrecht: Nach dem Wegfall der Mindestkapitalanforderungen für GmbHs und AGs wurden Unternehmen im Jahr 2014 zur jährlichen Abgabe einer Kreditauskunft verpflichtet. Zuvor waren im Oktober 2013 „Einige Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zur Bekanntmachung von Informationen einer Namensliste über kreditwürdige Vollstreckungsschuldner“ in Kraft getreten. Die Liste konzentriert sich auf „kreditunwürdige“ Personen, welche ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sind, obwohl sie hierzu in der Lage gewesen wären.
Diese Bestimmungen bauen auf einer umfassenderen Verordnung des Staatsrats von Anfang 2013 auf. Die „Verordnung zur Verwaltung der Kreditauskunftsbranche“ (KreditauskunftsVO) befasst sich ganz allgemein mit der Branche der Kreditauskünfte. Besonders die Akteure, welche hauptsächlich mit der Sammlung, Aufbereitung und Weitergabe von Kreditinformationen betraut sind, werden behandelt.
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