Die Verordnung zur Verwaltung der Kreditauskunftsbranche

Autor/innen

  • Jelena Große-Bley

DOI:

https://doi.org/10.71163/zchinr.2015.141-143

Abstract

Seit 12002 gibt es in der Volksrepublik China Bestrebungen, ein umfassendes Auskunftssystem zur Kreditwürdigkeit von Unternehmen und zu­nehmend auch Einzelpersonen aufzubauen. Im Rahmen dieser Bestrebungen und zur Regulierung der Kreditauskunftsbranche an sich wurden in den vergangenen zwei Jahren neue Bestimmungen er­lassen. Hintergrund sind Änderungen im Unter­nehmensrecht: Nach dem Wegfall der Mindestka­pitalanforderungen für GmbHs und AGs wurden Unternehmen im Jahr 2014 zur jährlichen Abgabe einer Kreditauskunft verpflichtet. Zuvor waren im Oktober 2013 „Einige Bestimmungen des Obers­ten Volksgerichts zur Bekanntmachung von Infor­mationen einer Namensliste über kreditwürdige Vollstreckungsschuldner“  in Kraft getreten. Die Liste konzentriert sich auf „kreditunwürdige“ Per­sonen, welche ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sind, obwohl sie hierzu in der Lage gewesen wären.

Diese Bestimmungen bauen auf einer umfas­senderen Verordnung des Staatsrats von Anfang 2013 auf. Die „Verordnung zur Verwaltung der Kreditauskunftsbranche“ (KreditauskunftsVO) be­fasst sich ganz allgemein mit der Branche der Kreditauskünfte. Besonders die Akteure, welche haupt­sächlich mit der Sammlung, Aufbereitung und Weitergabe von Kreditinformationen betraut sind, werden behandelt.

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Veröffentlicht

09.07.2015

Zitationsvorschlag

Jelena Große-Bley, Die Verordnung zur Verwaltung der Kreditauskunftsbranche, ZChinR 2015, 141–143; https://doi.org/10.71163/zchinr.2015.141-143.

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