Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Anwendung des „Unternehmenskonkursgesetzes der Volksrepublik China“ (2)
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2014.359-372Abstract
Bekanntmachung des Obersten Volksgerichts
Die „Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Anwendung des ‚Unternehmenskonkursgesetzes der Volksrepublik China‘ (2)“ sind auf der 1586. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 29.7.2013 verabschiedet worden, werden nun bekannt gemacht und treten am 16.9.2013 in Kraft. 1
Oberstes Volksgericht, 5.9.2013
Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragender Anwendung des „Unternehmenskonkursgesetzes derVolksrepublik China“ (2)
(Fashi [2013] Nr. 22; auf der 1586. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 29.7.2013 verabschiedet)
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