Der Schutz des Franchisenehmers nach chinesischem Recht – Gesetzliche Rahmenbedingungen und aktuelle Rechtsprechung
Abstract
Seit Ende der 1990er Jahre durchdringt Franchising die chinesische Wirtschaft quer durch alle Branchen und ließ die VR China zu dem Staat mit den weltweit meisten Franchisesystemen werden. Das Geschäftsmodell kann einen attraktiven Weg in die Selbstständigkeit für die „neue Generation chinesischer Unternehmer, ausgestattet mit Kapital und dem Wunsch zu investieren“, darstellen. Franchisenehmer profitieren von der geschäftlichen Erfahrenheit ihres Franchisegebers und erhalten Zugang zu Ressourcen und Netzwerken, die ihnen als „Einzelkämpfern“ verschlossen bleiben würden. Durch die Konstellation verstärkt sich allerdings auch die ungleiche Position der beiden Kooperationspartner. Neben der typischerweise bestehenden finanziellen Überlegenheit des Franchisegebers wird mittels des Franchisevertrages eine Situation hergestellt, in der „Willensbildung“ und „wirtschaftliches Risiko“ auseinanderfallen: Ein Großteil der geschäftlichen Entscheidungen werden aus den Händen des auf eigene Rechnung handelnden Franchisenehmers genommen, der nichtsdestotrotz deren (wirtschaftliche) Konsequenzen tragen muss.
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Ausgehend von der Analyse von 136 vor chinesischen Gerichten verhandelten Franchisevertragsstreitigkeiten wird hier der Frage nachgegangen, welche Anforderungen an Franchiseparteien und -beziehungen vom chinesischen Gesetzgeber gestellt werden und welche Schutzwirkung die chinesische Gesetzgebung tatsächlich ausübt.
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