Zur Revision des Gesetzgebungsgesetzes der Volksrepublik China
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2015.241-251Abstract
1. Einleitung
Das Gesetzgebungsgesetz aus dem Jahr 2000 wurde am 15. März 2015 revidiert. Das Gesetzgebungsgesetz regelt nicht nur das Gesetzgebungsverfahren, sondern auch die Gesetzgebungskompetenzen des Nationalen Volkskongresses und seines Ständigen Ausschusses, des Staatsrats sowie der lokalen Volkskongresse und Volksregierungen. Es konkretisiert ferner die Normenhierarchie und enthält Regelungen über die Rechtsanwendung und das System der zentralisierten Normenkontrolle.
Das Gesetzgebungsgesetz ist deshalb bedeutsam, da es nicht nur Regelungen für das Gesetzgebungsverfahren im engeren Sinn vorsieht, sondern auch grundlegende Entscheidungen über die Staatsorganisation trifft, wie etwa über die Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen, und damit eine Frage regelt, die zum materiellen Verfassungsrecht gehört. In der Literatur wurde das Gesetzgebungsgesetz deshalb als ein „Gesetz mit Verfassungscharakter“ bezeichnet. Es ermöglicht dem Gesetzgeber, verfassungsrechtliche Regelungen zu treffen, ohne dafür den mit höherem politischen Aufwand verbundenen Weg einer Verfassungsänderung zu gehen.
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