Der Entwurf für ein „Gesetz der Volksrepublik China für ausländische Investitionen“
Abstract
I. Einleitung
Das Recht betreffend ausländische Investitionen in die Volksrepublik China (VR China) steht vor einer umfassenden Reform: Die chinesische Regierung strebt an, die geltenden Regelungen, welche bisher über mehrere Gesetze und Bestimmungen verteilt sind, durch ein einheitliches, in einem Gesetzeswerk niedergelegtes System abzulösen. Das Vorhaben steht in einem größeren Zusammenhang, in dem die chinesische Regierung mittels verschiedener wirtschaftlicher Strukturreformen ein neues „Open Economic System” schaffen möchte. Wichtiger Baustein hierzu soll die weitere Öffnung der chinesischen Wirtschaft zum Ausland sein.
Vorangetrieben hat dieses Reformprojekt nun das Handelsministerium, indem es im Januar dieses Jahres einen Konsultationsentwurf zum „Gesetz der Volksrepublik China für ausländische Investitionen“ (Entwurf) veröffentlichte .
Dieser Beitrag stellt diese und weitere vom Entwurf vorgesehene Änderungen vor. Er beginnt mit Ausführungen zur Definition des ausländischen Investors als Ausgangspunkt für die Abgrenzung von ausländischen und inländischen Investitionen (II.) sowie den Auswirkungen dieser Neuregelung auf die sogenannten „Variable Interest Entities“ (VIE) 200A(III.). Es folgt eine Beschreibung des künftigen Systems der Durchführungsverbote und Durchführungsbeschränkungen (IV.), sowie der staatlichen Sicherheitsprüfung (V.). Anschließend gibt der Beitrag einen Überblick zu den im Entwurf vorgesehenen Berichtspflichten für ausländische Investoren (VI.) sowie zu einigen Reaktionen auf den Entwurf aus der Konsultationsphase (VII.). Den Abschluss bildet ein Fazit, welches eine Einschätzung der zu erwartenden Änderungen in der Praxis bietet (VIII.).
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