Die Kodifikation eines Zivilgesetzbuches in China: Einige Probleme mit Blick auf die Systematisiserung und Verwissenschaftlichung der Gesetzgebung

Autor/innen

  • Xianzhong SUN

DOI:

https://doi.org/10.71163/zchinr.2017.86-108

Abstract

Derzeit arbeitet der Nationale Volkskongress an einer Kodifikation eines chinesischen Zivilgesetzbuches. Der Autor des vorliegenden Beitrags durfte bereits viele Jahre an der zivilrechtlichen Gesetzgebung teilnehmen und wurde auch bei der gegenwärtigen Kodifikation als Sachverständiger hinzugezogen. Vor diesem Hintergrund plädiert er dafür, dass Aspekte der Rechtsstaatlichkeit, Wissenschaftlichkeit und Systematik bei der Kodifikation stärker berücksichtigt werden. Zunächst wird eine Übersicht über die Gesetzgebung des chinesischen Zivilgesetzbuches seit dem Jahre 1949 gegeben, um dann grundsätzliche Überlegungen zur Wissenschaftlichkeit und Systematik der Kodifizierungsarbeiten anzustellen. Hiernach wird die Frage behandelt, welche Gegenstände in einem Zivilgesetzbuch geregelt werden können. Diese Gegenstände müssen bei der Kodifikation einer grundlegenden Logik zugeführt werden, wobei es sich anbietet, einen Blick in die historischen Grundlagen des römischen Rechts zu werfen. Anschließend werden als konkrete gesetzgeberische Aufgaben die Ordnung der Rechtsbegriffe, die Typisierung der Normen und die Technik des Vor-die-Klammer-Ziehens angesprochen, um hieraus die Anforderungen für das Ausarbeiten von Rechtsnormen abzuleiten. Kern der Anforderungen ist, durch geeignete Gesetzgebung eine Willkür der Justiz auszuschließen, Rechtseinheitlichkeit zu schaffen und den gesellschaftlichen Fortschritt voranzutreiben. Auf dieser Grundlage werden schließlich einige Vorschläge des Forschungsteams der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften zum Allgemeinen Teil des Zivilrechts unterbreitet.

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Veröffentlicht

29.06.2017

Zitationsvorschlag

Xianzhong SUN, Die Kodifikation eines Zivilgesetzbuches in China: Einige Probleme mit Blick auf die Systematisiserung und Verwissenschaftlichung der Gesetzgebung, ZChinR 2017, 86–108; https://doi.org/10.71163/zchinr.2017.86-108.

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