Die Auslegung des Obersten Volksgerichts zur Anwendung des Verwaltungsprozessgesetzes der Volksrepublik China vom 8. Februar 2018
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2018.275-292Abstract
Im Mai 2015 trat das revidierte Verwaltungsprozessgesetz der Volksrepublik China in Kraft, das mehr als zwei Jahrzehnte unverändert geblieben war. Fast zeitgleich verabschiedete das Oberste Volksgericht ebenfalls in 2015 seine Ansichten zur Anwendung des Verwaltungsprozessgesetzes der Volksrepublik China. Da das Verwaltungsprozessgesetz dennoch weiterhin nicht einheitlich angewandt wurde, schien eine umfassende neue Auslegung notwendig. In der neuen Auslegung des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Anwendung des Verwaltungsprozessgesetzes wird das revidierte Verwaltungsprozessgesetz noch umfassender interpretiert. Die Autorin untersucht den politischen Kontext der Erarbeitung dieser Auslegung von 2018, kommentiert diese ausführlich und vergleicht sie mit den vorherigen Bestimmungen. Das Ziel des Beitrags ist es aufzuzeigen, dass und auf welche Weise die Auslegung von 2018 die einheitliche Anwendung des Verwaltungsprozessgesetzes fördert, gleichzeitig aber auch, dass weiterhin Probleme bestehen.
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