Die Entwicklung des Zivilrechts im Einklang mit der Verfassungs- und Wirtschaftsordnung (§ 1 AT ZGB)

Autor/innen

  • Franz Jürgen Säcker

DOI:

https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.6-12

Abstract

Der Aufsatz vergleicht den Allgemeinen Teil des deutschen BGB mit dem Allgemeinen Teil des chinesischen ZGB. Der Verfasser lobt die grundrechtsähnlichen Bestimmungen an der Spitze des ZGB als ideelle Leitprinzipien für die Auslegung und begrüßt die Aufnahme von Wille und Schuld als maßgebliche Obligierungsgründe. Aufbau und System des Allgemeinen Teils des ZGB weisen große Ähnlichkeiten zum deutschen BGB auf. Rechtliche Unsicherheiten und Zweifelsfragen verbleiben aber auch hier, wie am Beispiel der den Wucher betreffenden Bestimmungen gezeigt wird.

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Veröffentlicht

19.06.2019

Zitationsvorschlag

Franz Jürgen Säcker, Die Entwicklung des Zivilrechts im Einklang mit der Verfassungs- und Wirtschaftsordnung (§ 1 AT ZGB), ZChinR 2019, 6–12; https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.6-12.

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Rubrik

Aufsätze