Der Vertrag zwischen Freiheit und Gerechtigkeit – §§ 5, 6 des Allgemeinen Teils des Zivilrechts der Volksrepublik China
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.21-28Abstract
Der Beitrag beleuchtet das Verhältnis zwischen den Prinzipien der Vertragsfreiheit und Vertragsgerechtigkeit, wie sie im neuen Allgemeinen Teil des chinesischen Zivilrechts verankert sind. Dazu wird die Vertragstheorie des deutschen Juristen Walter Schmidt-Rimpler herangezogen. Die Vertragsfreiheit ist danach ein bloßes Mittel, um eine „richtige“ (gerechte) Regelungen für den Austausch zwischen den Parteien zu erreichen. Allerdings bietet das freie Aushandeln des Vertrags keine vollständige Gewähr für die Gerechtigkeit der getroffenen Regelung. Auf den ersten Blick liegt es deshalb nahe, die vereinbarte Regelungen einer umfassenden gerichtlichen Inhaltskontrolle zu unterwerfen. Solchen weitreichenden Eingriffen hielt bereits Schmidt-Rimpler entgegen, sie gefährdeten die Rechtssicherheit. Der Beitrag arbeitet diesen Einwand genauer heraus. Er liefert damit eine Begründung, weshalb eine Gerechtigkeitskontrolle des privatautonom geschlossenen Vertrags sogar dann eng begrenzt bleiben muss, wenn man die Vertragsfreiheit der Vertragsgerechtigkeit dienend unterordnet.
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