Der Grundsatz von Treu und Glauben (§§ 6, 7 AT ZGB)
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.34-41Abstract
Treu und Glauben ist im deutschen und im chinesischen Recht ein grundlegendes Prinzip, das das Privatrecht durchzieht und dem Handeln der Privatrechtssubjekte Grenzen setzt. Während das BGB nicht das Prinzip, sondern vor allem in § 242 eine Generalklausel regelt, enthält das chinesische Recht das Prinzip und eine Reihe von Einzelausprägungen. Es handelt sich in beiden Ländern vor allem um eine Begrenzung der Rechtsausübung, um auf der Grundlage einer Interessenabwägung Einzelfallgerechtigkeit herzustellen. Anders als im deutschen Recht besteht im AT ZGB eine eigene Regelung der Austauschgerechtigkeit, so dass sich beide Prinzipien in ihrem Aussagegehalt nicht vollständig decken.
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