Der Schutz der Umwelt als Grenze der Vertragsfreiheit

Autor/innen

  • Jan Lieder
  • Philipp Pordzik

DOI:

https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.58-66

Abstract

Mit § 9 des Allgemeinen Teils des Zivilrechts der Volksrepublik China fand eine zivilrechtliche Verpflichtung zum Umweltschutz Eingang in das chinesische Rechtssystem. Im Rahmen rechtsgeschäftlicher Interaktionen müssen Rechtssubjekte nunmehr zur Schonung von Ressourcen beitragen und die ökologische Umwelt schützen. Der vorliegende Beitrag widmet sich dem Spannungsverhältnis dieser Regelung zu der in § 5 des Allgemeinen Teils des Zivilrechts der Volksrepublik China angeordneten Vertragsfreiheit. Zu diesem Zweck werden Inhalt und Reichweite der Umweltschutzverpflichtung einer kritischkonstruktiven Analyse unter Rückgriff auf den deutschrechtlichen Regelungsrahmen unterzogen.

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Veröffentlicht

19.06.2019

Zitationsvorschlag

Jan Lieder, Philipp Pordzik, Der Schutz der Umwelt als Grenze der Vertragsfreiheit, ZChinR 2019, 58–66; https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.58-66.

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Rubrik

Aufsätze