Das Grüne Prinzip und die Rechtsökonomie im chinesischen Zivilrecht
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.67-71Abstract
§ 9 AT ZGB (das Grüne Prinzip) zielt darauf ab, nicht nur die Umwelt zu schützen, sondern auch Ressourcen zu schonen. Obwohl der Umweltschutz ein wesentlicher Bestandteil des Grünen Prinzips ist, kann das Prinzip in diesem Sinne selten im Rahmen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts angewendet werden. Der Begriff der Ressourcenschonung kann unterschiedlich interpretiert werden. Die einseitige Interpretation der Ressourcenschonung ist in der Praxis üblich, aber fehlerhaft. Die umfassende Interpretation der Ressourcenschonung ist gleichbedeutend mit der Minimierung der gesellschaftlicher Kosten oder der Maximierung gesellschaftlicher Vermögen und führt zur Rechtsökonomie, worin auch die Zukunft des Grünen Prinzips besteht.
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