Ein Spagat zwischen effektiver Zwangsvollstreckung und Schuldnerschutz: Die revidierten Bestimmungen des OVG zur Namensliste kreditunwürdiger Schuldner und zur Anordnung der Ausgabenbeschränkung

Autor/innen

  • Jingyi von Strasser

DOI:

https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.276-284

Abstract

Der Beitrag analysiert zwei der sogenannten „blacklists“ auf zentralstaatlicher Ebene, die wesentliche Elemente im Rahmen des Aufbaus eines sozialen Bonitätssystems darstellen. Es handelt sich dabei um öffentlich einsehbare Namenslisten mit kreditunwürdigen Vollstreckungsschuldnern oder Vollstreckungsschuldnern, gegen die Maßnahmen zur Ausgabenbeschränkung erlassen wurden. Diese Namenslisten sollen der effektiven Durchsetzung der Zwangsvollstreckung dienen. Der Beitrag beleuchtet hierbei zwei revidierte Bestimmungen des Obersten Volksgerichts, die nicht nur konkrete Regelungen zum Aufnahmeverfahren in die Namenslisten und zu den einzelnen Voraussetzungen enthalten, sondern auch Vorschriften zum Schuldnerschutz.

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Veröffentlicht

16.12.2019

Zitationsvorschlag

Jingyi von Strasser, Ein Spagat zwischen effektiver Zwangsvollstreckung und Schuldnerschutz: Die revidierten Bestimmungen des OVG zur Namensliste kreditunwürdiger Schuldner und zur Anordnung der Ausgabenbeschränkung, ZChinR 2019, 276–284; https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.276-284.

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