Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von Darlehensfällen unter Bürgern
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.419-428Abstract
Die „Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von Darlehensfällen unter Bürgern“ sind am 23.6.2015 auf der 1.655. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht und vom 1.9.2015 an angewendet.
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Veröffentlicht
07.04.2020
Zitationsvorschlag
Knut Benjamin Pißler, Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von Darlehensfällen unter Bürgern, ZChinR 2020, 419–428; https://doi.org/10.71163/zchinr.2019.419-428.
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