Die aktuelle Einreisesperre in die Volksrepublik China aufgrund der COVID-19-Epidemie und daraus erwachsende Probleme im Kontext von Beschäftigungsverhältnissen

  • Jasper Habicht Universität zu Köln

Abstract

Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen, hat die Volksrepublik China zum 28. März 2020 eine Einreisesperre erlassen, die die Einreise von Ausländern erheblich einschränkt. Mit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Einreisesperre gültigen Visa und Aufenthaltstiteln kann bis auf Weiteres nicht ins Land eingereist werden und neue Visa werden nur für bestimmte, notwendige Aktivitäten ausgestellt. Eine solche kurzfristig angekündigte Einreisesperre ist ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit und stellt Individuen insbesondere im Kontext von Beschäftigungsverhältnissen vor unerwartete Herausforderungen. Dieser Beitrag ordnet die Einreisesperre in den rechtlichen Kontext ein und versucht so, eine grobe erste Einschätzung zu bieten.

Veröffentlicht
2020-08-21
Rubrik
Kurze Beiträge