Erläuterungen des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei staatsanwaltschaftlichen Klagen im öffentlichen Interesse
Abstract
Die „Erläuterungen des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei staatsanwaltschaftlichen Klagen im öffentlichen Interesse“ sind am 23.2.2018 auf der 1.734. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts und am 11.2.2018 auf der 73. Sitzung des 12. Staatsanwaltschaftsausschusses der Obersten Volksstaatsanwaltschaft verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gegeben [und] sind ab dem 2.3.2018 anzuwenden.