Vom Code Civil Napoleons zum Zivilgesetzbuch Xi Jinpings
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2020.142-152Abstract
Am 28.5.2020 hat der Nationale Volkskongress nach sechsjähriger Vorarbeit das chinesische „Zivilgesetzbuch“ erlassen. Der Autor analysiert die geschichtliche Entwicklung der Schaffung dieser wichtigen Kodifikation sowohl mit Blick auf den innerchinesischen Diskurs als auch die internationalen Gesetzeswerke und deren Rezeption und Einfluss. Hierbei gewährt er einen unschätzbaren Einblick in seine ganz persönlichen Erfahrungen mit dem Studium des Rechts der Volksrepublik China, die bis in die 1970er Jahre zurückreichen, als er bereits an der Universität Beijing studierte. Lag das Gesetzesrecht in der VR China bis zum Ende der Kulturrevolution, in welche die Studienzeit fiel, weitgehend darnieder, so hat sich diese Situation zwischenzeitlich signifikant verändert, was mit Verweis auf die schiere Zahl der Tausenden sich derzeit in Kraft befindlichen nationalen bzw. regionalen Rechtstexte nachdrücklich belegt wird. Dennoch konstatiert der Autor bis heute eine Unterscheidung im Umgang mit Gesetzesrecht seitens der chinesischen Obrigkeit in systemrelevantes und nicht systemrelevantes Gesetzesrecht. Das ZGB/VR China zählt er zu den wohl nicht systemrelevanten Rechtserlassen, woraus sich seine Erwartung einer Umsetzung unter Schwierigkeiten stützt.
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