Durchführungsverordnung zum Gesetz der Volksrepublik China über ausländische Investitionen
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2021.57-70Abstract
Die „Durchführungsverordnung zum Gesetz der Volksrepublik China über ausländische Investitionen“ wurde am 12. Dezember 2019 auf der 74. Exekutivkonferenz des Staatsrates verabschiedet, wird hiermit bekanntgegeben und vom 1. Januar 2020 an angewendet.
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Veröffentlicht
28.04.2021
Zitationsvorschlag
Nils Klages, Durchführungsverordnung zum Gesetz der Volksrepublik China über ausländische Investitionen, ZChinR 2021, 57–70; https://doi.org/10.71163/zchinr.2021.57-70.
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