Interpretation des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Anwendung des „Gesetzes der Volksrepublik China über ausländische Investitionen“
Abstract
Die „Interpretation des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Anwendung des ,Gesetzes der Volksrepublik China über ausländische Investitionen’” ist am 16. Dezember 2019 auf der 1.787. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts verabschiedet worden. Sie wird hiermit bekannt gemacht und vom 1. Januar 2020 an angewendet.