Buch VI des Mín Fǎ Diǎn – Erbrecht: chàbuduō

  • Peter A. Windel

Abstract

Das Erbrecht des neuen chinesischen ZGB wurde gegenüber dem bisher geltenden ErbG von 1985 nur unwesentlich reformiert. Neben einigen kleineren Ergänzungen, die meist auf die Auslegungsgrundsätze des OVG zurückgehen, wurde als Kernstück der Reform nur eine obligatorische Nachlassverwaltung aufgenommen. Zudem ist auch das Familienrecht nur unwesentlich gegenüber dem Stand der vor der Kodifikation geltenden Einzelgesetze ergänzt worden, was keine Auswirkungen auf die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge hatte. Nach allem besteht nach wie vor dringender Reformbedarf, um die Flut großer Erbschaften, die nach dem wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahrzehnte zu erwarten ist, angemessen zu bewältigen.

Veröffentlicht
2022-02-15
Rubrik
Aufsätze