Die Konkursanfechtung in China

Autor/innen

  • Weiyu Ye

DOI:

https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.105-118

Abstract

Die Überarbeitung des Unternehmenskonkursgesetzes wurde in das legislative Arbeitsprogramm des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses für das Jahr 2023 aufgenommen. Das geltende Unternehmenskonkursgesetz wurde 2006 verabschiedet. Die darin enthaltenen Regelungen zur Konkursanfechtung können nicht mehr an die rasante Entwicklung der Rechtspraxis angepasst werden. Die Juristen sind sich einig, dass die derzeitige Regelung zur Konkursanfechtung überarbeitet werden muss. Zu den Hauptproblemen der Konkursanfechtungsregelung gehören die zu unvollständigen Bestimmungen der §§ 31, 32 Unternehmenskonkursgesetz, der unklare Anwendungsbereich des § 33 und das unklare Verhältnis zwischen Gläubigeranfechtung und Konkursanfechtung. Darüber hinaus muss sich der Gesetzgeber entscheiden, ob er bei den Tatbestandsmerkmalen der Konkursanfechtung den subjektiven Willen des Schuldners (Böswilligkeit) oder die Kenntnis des Anfechtungsgegners von den maßgeblichen Tatsachen berücksichtigen will.

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Veröffentlicht

03.06.2024

Zitationsvorschlag

Weiyu Ye, Die Konkursanfechtung in China, ZChinR 2024, 105–118; https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.105-118.

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Rubrik

Aufsätze