Gesetz der Volksrepublik China über die Immunität ausländischer Staaten
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.152-158Abstract
Das „Gesetz der Volksrepublik China über die Immunität ausländischer Staaten“ ist am 1.9.2023 auf der 5. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses verabschiedet worden, wird hiermit bekannt gemacht [und] vom 1.1.2024 an angewandt.
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Veröffentlicht
03.06.2024
Zitationsvorschlag
David Müller, Annika Paulsen, Knut Benjamin Pißler, Gesetz der Volksrepublik China über die Immunität ausländischer Staaten, ZChinR 2024, 152–158; https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.152-158.
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Dokumentationen
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