Gesetz der Volksrepublik China über die Immunität ausländischer Staaten
Abstract
Das „Gesetz der Volksrepublik China über die Immunität ausländischer Staaten“ ist am 1.9.2023 auf der 5. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses verabschiedet worden, wird hiermit bekannt gemacht [und] vom 1.1.2024 an angewandt.