Die Revision des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2023: Mehr staatliche Kontrolle und neue Regelungsbereiche
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.208-221Abstract
Mit Wirkung zum 5.9.2024 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses am 29.12.2023 eine Revision des 2016 verabschiedeten Gemeinnützigkeitsgesetzes vorgenommen. Die Revision schreibt den Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas im Gemeinnützigkeitssektor fest und sieht Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht bei einer Annahme von Spenden aus dem Ausland und bei einer Zusammenarbeit zwischen chinesischen Organisationen und ausländischen natürlichen Personen oder Organisationen vor. Änderungen bei den Behördenzuständigkeiten dürften zu einer strengeren Kontrolle über gemeinnützige Aktivitäten führen. Neu in den Regelungsbereich des Gesetzes aufgenommen wurden Spendensammlungen durch private Hilfsgesuche, die über Plattformen im Internet verbreitet werden. Bei Spendensammlungen gemeinnütziger Organisationen über das Internet werden Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen. Umfassender reguliert sind außerdem die Aufgaben und Pflichten, wenn gemeinnützige Organisationen, die die Befähigung zur öffentlichen Spendensammlung haben, für andere Organisationen oder natürliche Personen, die diese Befähigung nicht haben, Spendensammlungen durchführen. Neue Regelungen gibt es außerdem zur gemeinnützigen Nothilfe, d. h. für die Beteiligung von Gemeinnützigkeitsorganisationen an der Bewältigung von Katastrophen oder an der Bekämpfung von Pandemien. Schließlich ist eine bemerkenswerte Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren zur gemeinnützigen Treuhand festzustellen, bei der sich das federführende Organ für eine stärkere Rolle der gemeinnützigen Treuhand einsetzte, während die übrigen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten in dieser Hinsicht skeptisch waren, sodass von umfassenderen Änderungen nur eine Neuregelung in der verabschiedeten Einzelnovelle blieb.
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