Gemischte Rechtsrezeption im Kreditsicherungsrecht: Dogmatische Unvereinbarkeit, deren Überwindung und Entwicklungsperspektive – Eine Untersuchung anhand der chinesischen Lösung der Prioritätsfrage bei der Mehrfachzession
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2024.341-355Abstract
In den chinesischen Lösungsansatz der Mehrfachzession wurden drei Modelle, nämlich das deutsche, das japanische (aus europäischer Sicht das französische vor 2016) und das amerikanische Modell, aufgenommen, obwohl deren Kombinierbarkeit fraglich ist. An diesem Beispiel versucht dieser Beitrag, die Entstehung der gemischten Rechtsrezeption näher zu beleuchten. Es kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Entwicklung des chinesischen Kreditsicherungsrechts durch eine sukzessive Annäherung an Art. 9 UCC gekennzeichnet ist. Da die deutsche Ausrichtung des chinesischen Zivilrechts traditionell stark ist und in der jüngsten Zeit noch zugenommen hat, war der Druck der deutschen Denkweise auf chinesische Entscheidungsträger und deren Berater immens. Dadurch wurde die Normsetzung in China erschwert. Angesichts der lückenhaften Prioritätsregeln ist zu erwarten, dass das chinesische Mobiliarsicherungsrecht noch näher an den Art. 9 UCC heranrücken wird. Die Tendenz zur Vereinfachung ausländischer Regelungssysteme in chinesischen Diskursen führt dazu, dass der Lernprozess des Empfängerlandes durch die Rezeption nicht unbedingt beschleunigt wird und sich das Problembewusstsein erst dann formt, wenn reale inländische Streitigkeiten zu entscheiden sind.
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