Der Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der VR China
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2013.334-342Abstract
Einleitung
Mit der wirtschaftlichen Öffnung der VR China und im Zuge des Wandels von der Planwirtschaft zur sozialistischen Marktwirtschaft hatte der Gesetzgeber die Aufgabe, „den Marktteilnehmern eine transparente Gestalt zu verleihen, ihre Haftung klarzustellen und für ihr Agieren Legalitätsschranken aufzurichten“.
Das Scheitern eines Unternehmens wurde nun auch im Rahmen der staatlichen Ideologie möglich, die Notwendigkeit eines Insolvenzgesetzes wurde anerkannt, und am 1.10.1988 trat das erste Insolvenzgesetz der VR China (KonkursG 1986) in Kraft.
Am 1.6.2007 wurde es durch das aktuelle Unternehmenskonkursgesetz (KonkursG) ersetzt, welches deutliche Änderungen vorsieht und im Kern den Ansprüchen einer modernen Wirtschaftsnation entspricht.
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