Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem vorhersehbaren und geordneten Konkursverfahren in China? Neue Anwendungsbestimmungen des Obersten Volksgerichts zum Unternehmenskonkursgesetz der VR China
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2014.321-335Abstract
I. Einleitung 1
Zu dem am 01.06.2007 in Kraft getretenen Unternehmenskonkursgesetz der VR China sollten ursprünglich bereits im Jahr 2010 umfassende Auslegungsanweisungen durch das Oberste Volksgericht (OVG) veröffentlicht werden. Auch im Jahr 2011 waren jedoch noch keine umfassenden Auslegungsanweisungen in Sicht, sondern wurden bis dahin „nur“ einige justizielle Interpretationen zu einzelnen Bereichen des neuen Gesetzes ausgegeben. Damals wurde mit der Veröffentlichung der umfassenden Auslegungsanweisungen, für die es seinerzeit bereits einen 300 Artikel umfassenden Entwurf gab, „in den nächsten zwei bis drei Jahren“ gerechnet. 5 Auch diese Prognose hat sich jedoch bis dato nicht bewahrheitet, die umfassenden Auslegungsanweisungen stehen nach wie vor aus. Immerhin hat das OVG aber zwischenzeitlich recht ausführliche „Bestimmungen zu einigen Fragen der Anwendung des Unternehmenskonkursgesetzes“ verabschiedet, 6 die zu einigen wichtigen Aspekten des „eröffneten“ Konkursverfahrens, also des Konkursverfahrens nach Annahme des Konkursantrags durch das Gericht, weiterführende Handlungsanweisungen geben.
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