Die gesetzlichen Anforderungen an das registrierte Kapital der Gesellschaft wurden durch die Reformen des Gesellschaftsgesetzes von 2005 und 2013 erheblich gelockert. Unternehmen erhalten immer mehr Möglichkeiten, die Gesellschaftssatzung in diesem Punkt nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Die Deregulierung soll die Attraktivität der Rechtsformen der Kapitalgesellschaften erhöhen und die Wirtschaftsentwicklung fördern, ohne dass die behördliche Aufsicht über die zugelassenen Gesellschaften abgeschwächt wird. Zudem soll ein neuer Mechanismus zur Verwirklichung des Gläubigerschutzes aufgebaut werden. Diese Ziele wurden leider nur teilweise erreicht.