Neue Kompetenzen der Volksstaatsanwaltschaft: Zivil- und verwaltungsrechtliche Klagen im öffentlichen Interesse

Autor/innen

  • Nina Peter

DOI:

https://doi.org/10.71163/zchinr.2020.5-17

Abstract

Nach einer zweijährigen Pilotphase hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses am 27.6.2017 mit § 55 Abs. 2 Zivilprozessgesetz und § 25 Abs. 4 Verwaltungsprozessgesetz Rechtsgrundlagen für zivil- und verwaltungsrechtliche Klagen der Volksstaatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse geschaffen. Den eigentlichen Kern dieses Reformprojekts bildet der Aufsichtsmechanismus, der sich hinter der verwaltungsrechtlichen Klage im öffentlichen Interesse verbirgt. Derzeit ist der Mechanismus auf ausgewählte Bereiche beschränkt. Ob die Klage im öffentlichen Interesse sukzessive zur generellen Aufsicht über die Lokalverwaltung ausgeweitet werden kann oder zu einem bloßen Adhäsionsverfahren verkommt, hängt davon ab, wie die Oberste Volksstaatsanwaltschaft mit den Problemen in der praktischen Umsetzung des Reformprojekts umgeht.

Downloads

Veröffentlicht

21.08.2020

Zitationsvorschlag

Nina Peter, Neue Kompetenzen der Volksstaatsanwaltschaft: Zivil- und verwaltungsrechtliche Klagen im öffentlichen Interesse, ZChinR 2020, 5–17; https://doi.org/10.71163/zchinr.2020.5-17.

Ausgabe

Rubrik

Aufsätze