Neue Kompetenzen der Volksstaatsanwaltschaft: Zivil- und verwaltungsrechtliche Klagen im öffentlichen Interesse
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2020.5-17Abstract
Nach einer zweijährigen Pilotphase hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses am 27.6.2017 mit § 55 Abs. 2 Zivilprozessgesetz und § 25 Abs. 4 Verwaltungsprozessgesetz Rechtsgrundlagen für zivil- und verwaltungsrechtliche Klagen der Volksstaatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse geschaffen. Den eigentlichen Kern dieses Reformprojekts bildet der Aufsichtsmechanismus, der sich hinter der verwaltungsrechtlichen Klage im öffentlichen Interesse verbirgt. Derzeit ist der Mechanismus auf ausgewählte Bereiche beschränkt. Ob die Klage im öffentlichen Interesse sukzessive zur generellen Aufsicht über die Lokalverwaltung ausgeweitet werden kann oder zu einem bloßen Adhäsionsverfahren verkommt, hängt davon ab, wie die Oberste Volksstaatsanwaltschaft mit den Problemen in der praktischen Umsetzung des Reformprojekts umgeht.
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