Menschen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Personen
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2022.126-131Abstract
Der menschliche Körper erfährt seit jeher auch rechtlich eine besondere Beachtung. Wohl deshalb, weil die spezifischen Rechtsprobleme über lange Zeit unverändert geblieben sind, enthalten die für Deutschland zentralen Kodifikationen aber nur rudimentäre Regelungen, deren kulturelle Legitimation sich zudem im Dunkel der Rechtsgeschichte zu verlieren droht. Der rasanten Entwicklung von Medizin, Biologie und Pharmazie der letzten Jahrzehnte wurde in Deutschland folglich durch eine Flut verstreuter Einzelheiten und dogmatischer Modelle begegnet. Das neue Zivilgesetzbuch der VR China enthält im 2. Kapitel des 4. Buches – Persönlichkeitsrechte – dagegen eine in sich geschlossene und gemessen am Standard der internationalen Diskussion moderne Regelung körperbezogener Rechtsfragen. Dies rechtfertigt die hier vollzogene Gegenüberstellung beider Rechtsordnungen.
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