Nationale Sicherheitsprüfung in China: Neue Hürden für ausländische Investitionen?
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2022.182-188Abstract
Bevor eine einheitliche Rechtslage am Ende des Jahrs 2020 geschaffen wurde, existierte die nationale Sicherheitsprüfung für ausländische Investitionen bereits seit kurz nach Beginn der Reform- und Öffnungsära in China. Während die formalen Aspekte der Prüfung nun in unterschiedlichem Maße geregelt sind, fehlen die materiellen Kriterien weiterhin. Ebenfalls nicht vorhanden sind Kontrollmechanismen. Gegen die nationale Sicherheitsprüfung kann weder Verwaltungswiderspruch noch Verwaltungsklage erhoben werden. Jedoch sind die hinderlichen Auswirkungen der Prüfung auf ausländische Investitionen nicht zu übertreiben. Insbesondere unter Berücksichtigung der langfristigen Öffnungspolitik ist davon auszugehen, dass die nationale Sicherheitsprüfung in der Zukunft nur in extrem kritischen Fällen eingesetzt wird.
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