Die Anwendbarkeit des CISG auf in Taiwan niedergelassene Parteien
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2025.207-219Abstract
Die Diskussion um die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) auf Parteien mit Sitz in Taiwan hat in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen. Die Rechtsprechung in den Vertragsstaaten ist uneinheitlich: Während einige Gerichte die Anwendbarkeit des Übereinkommens ablehnen, gehen andere davon aus, dass taiwanesische Unternehmen ihre Niederlassung in einem Vertragsstaat haben. Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen das CISG auf Parteien mit Sitz in Taiwan Anwendung finden kann. Er beginnt mit einem kurzen historischen Überblick, bevor er sich mit den Argumenten für und gegen eine Anwendung des CISG auseinandersetzt. Er kommt schließlich zum Ergebnis, dass taiwanesische Unternehmen als Parteien mit einer Niederlassung in einem Nichtvertragsstaat anzusehen sind.
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