Einführung eines einheitlichen Registers für Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten in der Volksrepublik China – Hintergründe, Funktionsweise und Kritik
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2025.220-236Abstract
Die am 18.11.2021 beschlossenen „Maßnahmen für ein einheitliches Register für Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten“ regeln in der VR China erstmals ein einheitliches Register für Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten. Das einheitliche Register ist ein zentraler Baustein der Funktionalisierung des Kreditsicherungsrechts und funktional anders ausgestaltet als das Grundbuch. Es bietet die Grundlage für ein einheitliches, personenbezogenes und elektronisches System des Notice Filing. Kritisiert wird das Register aufgrund der verbesserungswürdigen Verknüpfung zu Spezialregistern und zum Zivilgesetzbuch.
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