Grundelemente des Beschlussmängelrechts in China
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2025.237-254Abstract
Mit der Neufassung des Gesellschaftsgesetzes 2023 wurde das chinesische Beschlussmängelregime stark überarbeitet. Der Beitrag zeichnet zunächst die Rechtsentwicklung des Beschlussmängelrechts in China nach. Anschließend werden die Grundelemente des chinesischen Beschlussmängelregimes aufgezeigt. Bei diesen von Holger Fleischer entwickelten Grundelementen handelt es sich um die Zwei- bzw. Dreispurigkeit von Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen, die Frage, ob sich das Beschlussmängelregime auf Gesellschafterversammlungsbeschlüsse beschränkt oder andere Organe der Gesellschaft einbezogen sind, die Zuweisung des Anfechtungsrechts an die Gesellschafter, die Rechtmäßigkeits- bzw. Zweckmäßigkeitskontrolle, das Anfechtungsrecht als Individualrecht, die Anfechtungsklage als Funktionärsklage, die Fristgebundenheit der Anfechtungsklage, die rückwirkende Gestaltungswirkung des Anfechtungsurteils sowie die Bindungswirkung des Urteils. In einem weiteren Abschnitt wird ausführlicher auf die Gründe der Nichtigkeit und für das Nichtzustandekommen von Beschlüssen sowie Anfechtungsgründe eingegangen, um sodann ein Fazit zu ziehen.
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