Maßnahmen für ein einheitliches Register für Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2025.286-293Abstract
Die „Maßnahmen für ein einheitliches Register für Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten“ sind von der chinesischen Volksbank auf ihrer 11. Geschäftssitzung des Jahres 2021 am 18.11.2021 beraten und verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht und vom 1.2.2022 an angewandt.
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05.09.2025
Zitationsvorschlag
Aaron Pfautsch, Maßnahmen für ein einheitliches Register für Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten, ZChinR 2025, 286–293; https://doi.org/10.71163/zchinr.2025.286-293.
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