Die Liberalisierung grenzüberschreitender Besicherung von Akquisitions- und Konzernfinanzierungen nach den neuen SAFE-Bestimmungen
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2016.281-290Abstract
Mit Wirkung zum 1. Juni 2014 hat das Staatliche Devisenamt (SAFE) neue Bestimmungen zu grenzüberschreitenden Sicherheiten erlassen. Zusammen mit anderen kürzlich ergangenen regulatorischen Änderungen erleichtern die neuen SAFE Bestimmungen die Möglichkeit für chinesische Gesellschaften, Sicherheiten für ihre Auslandsinvestitionen und Verbindlichkeiten ausländischer Holdinggesellschaften zu bestellen. Die neuen SAFE Bestimmungen erlauben zudem die Besicherung inländischer Kredite durch ausländische Gruppengesellschaften zugunsten von chinesischen Finanzinstitutionen. Der Beitrag beschreibt die neuen SAFE Bestimmungen, setzt sie in Bezug zu weiteren anwendbaren Vorschriften des chinesischen Rechts und untersucht ihre praktische Anwendbarkeit auf verschiedene Fallgruppen grenzüberschreitender Sicherheiten.Downloads
Veröffentlicht
17.01.2017
Zitationsvorschlag
Christian H. Jahn, Yue Siebel, Die Liberalisierung grenzüberschreitender Besicherung von Akquisitions- und Konzernfinanzierungen nach den neuen SAFE-Bestimmungen, ZChinR 2017, 281–290; https://doi.org/10.71163/zchinr.2016.281-290.
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