Das Scheingeschäft nach dem chinesischen Allgemeinen Teil des Zivilrechts

Autor/innen

  • Fengbiao XU
  • Tim A. Fongern

DOI:

https://doi.org/10.71163/zchinr.2017.299-301

Abstract

Am 1. Oktober 2017 wurde mit Inkrafttreten des Allgemeinen Teils des Zivilrechts in der Volksrepublik China erstmals eine Regelung zum Scheingeschäft eingeführt. Die Regelung, welche mit der entsprechenden deutschen Regelung identisch ist, betont die Bedeutung des wirklichen Willens der Parteien für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts. Aus Sicht der Autoren bleiben die praktischen Folgen zwar noch abzuwarten. Aus dogmatischer Sicht ist die Neuregelung aber jedenfalls zu begrüßen.

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Veröffentlicht

22.02.2018

Zitationsvorschlag

Fengbiao XU, Tim A. Fongern, Das Scheingeschäft nach dem chinesischen Allgemeinen Teil des Zivilrechts, ZChinR 2018, 299–301; https://doi.org/10.71163/zchinr.2017.299-301.

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