Das Recht der VR China von 1949 bis 1979
DOI:
https://doi.org/10.71163/zchinr.2023.145-157Abstract
Zwei Tage vor der Gründung der VR China wurden sämtliche Rechtsvorschriften der alten Republik China aufgehoben; die neue Volksrepublik begann daher als Staat ohne Rechtsquellen. In den ersten Jahren wurden wenige neue Gesetze und viele neue Verordnungen erlassen; seit 1957 wandte sich die regierende Partei von der Rechtsstaatlichkeit ab und herrschte mittels Kampagnen, an denen jedermann teilnehmen musste. In den ersten Jahren der Kulturrevolution waren kaum Rechtsnormen zugänglich, auf welche sich ein Bürger berufen konnte; eine leichte Normalisierung, die mit der außenpolitischen Öffnung 1971 zu spüren war, wurde durch die Kämpfe um die Nachfolge des kranken Mao verhindert. Erst nach dem Staatsstreich unter Hua Guofeng im Oktober 1976 – 27 Tage nach Maos Tod – begann allmählich eine Wirtschaftsreform, die zugleich auch langfristig zur Rechtsstaatlichkeit führte. Der folgende Beitrag beschreibt anhand chinesischer Quellen und eigener Erfahrungen des Verfassers die Entwicklung von 1949 bis zum Beginn der Kulturrevolution 1966 und die immer noch andauernde Zeit ohne positives Recht bis 1979.
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